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Norwich schrieb: Ich hab auch noch einen:
Im Mitgliedsantrag für den Verein steht, die Vereinssatzung sei öffentlich "einsichtig". Meiner Meinung nach müsste es stattdessen "einsehbar" heißen (es sei denn, das ist schlicht ein regionaler Unterschied in der Sprache? Dann einfach ignorieren!).
Ich musste schmunzeln, da mich der Ausdruck an meinen Garten erinnert: der ist nämlich leider absolut uneinsichtig - er wächst wie er will, aber leider ist er dabei komplett einsehbar für die Nachbarn, von vorne bis hinten!
Ist nicht wichtig, mir fiel es nur auf...
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