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Luzia schrieb: Ich weiss nicht wie das bei euch in D geregelt ist. Bei uns in der CH ist es so, dass im Vertrag was von Konventionalstrafe stehen muss, bei nicht einhalten. Ich kenne ein Beispiel von einer Pferdebesitzerin, die ihr Pferd weiterverkauft hat ohne die Vorbesitzer zu informieren, wie es im Vertrag vereinbart war. Die sind vor Gericht und die Frau musste die Konventionalstrafe zahlen.
Das selbe gilt bei Hunden (haben wir so in der Ausbildung gelernt). Aber eben nur wenn diese Konventionalstrafe im Vertrag "angedroht" wird.
Bei dem Vertrag den ich dir grad geschickt habe ist das unter Punkt 3 erwähnt. Aber wie gesagt, ich kenne das Deutsche Recht nicht.
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gweny schrieb: Ich habe immer meinen Verträgen eine Klausel drin gehabt, das bei Weiterverkauf mir das mitgeteilt werden muss ansonsten wird der Kaufpreis fällig. Und ein Vorkaufsrecht habe ich auch immer drin gehabt, sowie ein Recht bei nicht angemessener Haltung ich das Recht habe den Hund wieder da raus z holen.
Leider habe ich das bei den letzten Welpen weil ich vorher krank war nicht gemacht und nun hab ich den Salat, das ein Hund umgeschätzt wurde und ich nix machen kann.
Also auch das würde ich auf jeden Fall darein nehmen, denn selbst wenn Barbara sich mal vertan hat kann sie es auch nur ändern ist meine Meinung, denn viele Hunde zeigen sich ja erst später.
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NicoleMaja schrieb: Außerdem gibt es ein Urteil (siehe BGH Urteil aus März 2013 - V ZR 92/12), nach dem jemand, der in gutem Glauben etwas kauft, es nicht wieder zurückgeben muss.
Der Herausgabeanspruch, den jemand im Schutzvertrag festgelegt hat, kann damit durch einen Kaufvertrag mit dem nachfolgenden Halter ausgehebelt werden.
Abschreckend könnte da eine Vertragsstrafe wirken, aber ob diese durchsetzbar ist?
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