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Amy Listenhund

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Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127318
Hallo liebe Leute,

ich habe das Thema Rudelstellungen erst vor kurzem entdeckt, bereits begeistert das Buch gelesen, im Forum gestöbert und mich bzw. unsere Hündin Amy auch schon für einen Juli Workshop in München angemeldet.

...ansonsten muss ich sagen raucht mir im Moment der Kopf und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...darum lieber mal zum Organisatorischen ;-)

Nachdem Amy ein Listenhund ist muss ich mich mit den Einreisebedingungen nach Deutschland (komme aus Österreich) beschäftigen. Was ich nach meinen Internetrecherchen verstanden habe ist es so, dass ich mit meiner Hündin als Tourist bis maximal 4 Wochen nach Deutschland einreisen darf, sofern sie identifizierbar (mittels Chip) ist und ich das Erfüllen der Haltevoraussetzungen aus meinem eigenen Land nachweisen kann. Soweit so gut. Nicht klar ist mir, ob ich mich bei der Einreise beim Zoll melden muss, dasmit das Einreisedatum dokumentiert ist. Hat da vielleicht schon jemand Erfahrung damit oder weiß sonst wie das geht?

Vielen Dank und einen schönen Abend euch
Andrea
Liebe Grüße
Andrea

Amy (15.6.2010) - American Staffordshire Terrier Hündin

MBH stellungsschwach

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127324
Herzlich willkommen hier :)

ich habe erst Leithund statt Listenhund gelesen....

ich kann dir leider auch nicht sagen, ob und wo du dich melden müßtest wegen deiner Hündin.

lg :)
Polly V3
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klein und dick

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127332
Oooooh, hallo Andrea und herzlich willkommen!!!!!
Das ist ja toll, endlich mal jemand aus Österreich :cheer: (ausser calua natürlich, aber du bist ja auch sooo weit weg :( ),
Habe gesehen, dass du aus Wien kommst - wir kommen aus dem Burgenland, ist ja gar nicht soweit weg :)

LG
Dagmar
V3 Charly stellungsfähig - JRT/Beaglemix ca. 6 Jahre
N3 Suinnak stellungsfähig - Alaska Malamute 6 Jahre
NLH Yukon stellungsfähig - Siberian Husky 2 Jahre

NLH Daisy stellungsfähig - kleiner Mischling ca. 5 Jahre-vermittelt
In Gedanken immer bei mir:
Sam NLH stellungsfähig - Terriermischling ca. 6 Jahre
(gest. 08.04.2014)

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her - 11 Jahre 5 Monate her
#127335
gelbfisch schrieb: Was ich nach meinen Internetrecherchen verstanden habe ist es so, dass ich mit meiner Hündin als Tourist bis maximal 4 Wochen nach Deutschland einreisen darf,

Ich hab' ein wenig recherchiert. Du darfst weniger als 4 Wochen mit deinem Hund bleiben. Auch solltest du dich bei dem Bundesland, in dem du deinen Urlaub verbringen willst, genau informieren.

Ich habe eine Seite gefunden, die mir kompetent erscheint und einen weiterführenden Link enthält:
www.hunde-im-urlaub.de/component/content/article/70.html

Viel Spaß in Deutschland mit deinem bildhübschen Knuddelmonster :cheer:
Lieb's Grüßle
Gudrun

Kira V2, stellungsfähig, DSH-Mix
weiblich kastriert, ca. 50cm / 14 kg
* 2009 - im Haus seit: Sept. 2011

Alle Erziehung sollte nur Anleitung zur Selbsterziehung sein.
(Verfasser unbekannt)
Letzte Änderung: 11 Jahre 5 Monate her von Sabuco. Begründung: zitat korrigiert

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127336
Hallo, deine Amy ist ja wunderschön.
Google doch einfach mal.
Lg von Stanzi
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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127337
Hallo Andrea,

Grundsätzlich reicht es aus, wenn man als Halter nicht in Deutschland gemeldet ist. Einen zusätzlichen Nachweis, wann man eingereist ist, braucht man nicht.
Trägt deine Hündin ein Maulkorb? In manchen Bundesländern besteht für Anlagehunde Maulkorbpflicht. Trägt der Hund keinen Maulkorb, ruft meist erst dieser Umstand das Ordnungsamt auf den Plan.
Liebe Grüße
Alex

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127338
Soviel ich gerade verstanden habe, musst du einen Nachweis bringen, dass du diesen Hund halten darfst. Nehme an die meinen damit den Hundeführschein? Hast du den schon gemacht?
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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127340
Soweit ich weiß, muss eine Person, die nur zum Urlaub nach Deutschland mit einem anlagehund einreist, nicht die Voraussetzungen erfüllen, die zum halten der Hunde im Inland erforderlich sind.

Sieh dazu auch:

www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/18614

Dort ganz unten, Unterpunkt Urlaub
Liebe Grüße
Alex

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127342
nein Dagmar, die Einfuhr der Hunde nach Deutschland ist verboten, wenns dumm läuft behalten sie den Hund an der Grenze ein. also wenn du wahrscheinlich nicht nachweisen kannst das du ihn nicht "schmuggeln" willst.

zur Not ruf einfach mal in München bei der Stadt an und frage nach. wenn der Hund in Wien angemeldet ist, reicht das vielleicht, als Nachweis, dass du ihn auch ja wieder mit nimmst ;)

ich gehe zwar davon aus, dass niemand kontrolliert oder danach fragt, kann deine Bedenken aber verstehen... ich bin vor ca. 10 Jahren mal mit meiner Bullterrierhündin innerhalb Deutschlands verreist, wir waren in Berlin und in Thüringen... und ich habe damals auf den jeweiligen Ämtern angerufen und gefragt, was ich erfüllen und beachten muß... uff... ja da bleibt man lieber daheim! :pinch:
Polly V3
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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her - 11 Jahre 5 Monate her
#127345
Das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz enthält eine Rasseliste mit Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier und schließt Kreuzungen mit diesen Rassen ein. Es ist verboten, solche Hunde nach Deutschland zu verbringen. Außerdem dürfen Hunde solcher Rassen, für die im Zielbundesland Gefährlichkeit vermutet wird, nicht in dieses Land eingeführt werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Diensthunde, Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Rettungshunde, bei kurzzeitigen Aufenthalten (bis 4 Wochen) und bei Nachweis einer berechtigten Haltung im jeweiligen Land.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
Hervorhebung von User Dagmar
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