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Amy Listenhund

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127350
Schreib Ostermeier an. Die ist vereidigte Sachverständige für listenhunde. In bayern.
Du brauchst den blauen impfpass. Ich wurde alles mitbringen, das zeigt, dass der hund dir gehört, ordnungsgemäß angemeldet ist, etc.
Bis zu 4 wochen ist ein aufenthalt in bayern kein problem, solange du dich an die regeln hältst. Maulkorb ist nicht pflicht, aber ich wurd sie an der langen leine führen. Einen freilauf wurde ich sein lassen. Es gibt genug depperte hundehalter, die ihren hund nicht unter kontrolle haben.
Irwish (*2008) VLH (Rottweilerrüde, 57 kg, 68 cm)
Franka (*2008) V2 (Malinoihündin, 23 kg, 60 cm)
Roxy (*2004) N2 in Rente (Rottweilerhündin, 40 kg, 61 cm)
Luder (*2012) N2 (Rottweilerhündin, 42 kg, 60 cm)

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her - 11 Jahre 5 Monate her
#127353
Andrea,

Anliegend ein Ausschnitt aus der Verordnung:

"HundVerbrEinfVO § 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot"

(1) Gefährliche Hunde, die als Diensthunde des Bundes, insbesondere der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Zollverwaltung, als Diensthunde der Länder, insbesondere der Polizei, als Diensthunde der Städte und Gemeinden, als Diensthunde fremder Streitkräfte gehalten werden sollen, sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden.

(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.

(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.

(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

HundVerbrEinfVO § 3 Pflichten der Begleitperson

(1) Die Begleitperson eines gefährlichen Hundes muss über die zur Feststellung der Nämlichkeit des Hundes erforderlichen geeigneten Dokumente und Bescheinigungen verfügen und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen. Die Richtigkeit der Angaben muss in den Dokumenten und Bescheinigungen, in denen Angaben über Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse und Fellfarbe des Hundes enthalten sind, vom Ursprungsland amtlich bestätigt sein. Ist der Hund dauerhaft gekennzeichnet, sind amtliche Bestätigungen über Tätowier- oder Chip-Nummer ausreichend. In den Fällen des Satzes 3 hat die Begleitperson das Ablesen der Tätowier- oder Chip-Nummer zu dulden und die mit der Überwachung beauftragten Personen nach Maßgabe des § 3 des Gesetzes zu unterstützen.

(2) Die Begleitperson hat neben den für eine Nämlichkeitskontrolle erforderlichen Dokumenten oder Bescheinigungen nach Absatz 1

1. im Falle des § 2 Abs. 1 amtliche Bescheinigungen, welche die
Zweckbestimmung des Hundes bestätigen,
2. im Falle des § 2 Abs. 2 und 4 amtliche Bescheinigungen, welche das
berechtigte Halten des Hundes an dem Aufenthaltsort des Hundes bestätigen,
3. im Falle des § 2 Abs. 3 amtliche Bescheinigungen, welche bestätigen, dass
der Hund bislang nicht als gefährlich aufgefallen ist,
mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

(3) Im Falle des § 2 Abs. 3 hat die Begleitperson glaubhaft zu machen, dass der Aufenthalt vorübergehend ist. Bei der Einfuhr ist eine Bescheinigung der Zollbehörden mit dem Einfuhrdatum erforderlich. Die Bescheinigung ist bei der Ausreise wieder vorzulegen.

(4) Dokumente und Bescheinigungen sind auf Verlangen der zuständigen Behörde im Original vorzulegen. Bescheinigungen und Dokumente in einer fremden Sprache müssen mit einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein.

Geh auf Nummer sicher und lass beim Zoll das einreisedatum stempeln..
Liebe Grüße
Alex

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Letzte Änderung: 11 Jahre 5 Monate her von Sabuco. Begründung: zitat gekennzeichnet
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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127375
Wie definiert man '' gefährlicher Hund '' ? :huh:

Woran erkennt man einen '' gefährlichen Hund '' ? :huh:

Denn WER macht einen Hund den erst gefährlich ! :dry:

Ich weiß hier und jetzt kann das nicht geändert werden, und hier darüber eine Diskussion zu führen, ist nicht der richtige Platz, aber langfristig gehört diese Verordnung / Gesetzt über sogenannte ''Listenhunde'' doch wohl abgeschafft !!!
www.youtube.com/user/cabixaTV


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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127382
Ich führe einen so genannten Listen Hund in Brandenburg :blink:
Negativgutachten- Pflicht
Damit auch der-Judenstern :blink: die extra Marke (auch extra groß), die man teuer bezahlt zusätzlich zur normalen Steuermarke
und.......
nicht zu vergessen der Ausweis.....der mich Berechtigt (aber auch nur mich, alle anderen müssen die Prüfung machen), als geprüften Hundehalter, diesen gefährlichen Hund zu führen :sick:
Ich würde alles ,einschließlich Impfpass mitnehmen.
Als Gast darf dieser Hund max. (in Brandenburg) 3 Wochen bleiben, bevor er Steuerrrechtlich belangt wird.
Pure Geldschneiderei :angry:
Corinna
Ares VLH Dobermann/kastriert
22.04.2008
ca.36kg

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127539
wow, so viele Rückmeldungen, vielen Dank an euch alle für die netten posts, die guten Links und Tipps!

Ich bin nicht nur ein Neuling zum Thema Rudelstellungen und Hundehaltung, sondern auch in Sachen Forumsteilnahme und darum einwenig langsam, versuche mich daher nun an einer gesammelten Rückmeldung...

…ich verfüge soweit über alles Einreisenotwendige (EU Reisepass, Tollwutimpfung, Chip, Zuchtbuch, Wiener Hundeführschein, Haftpflichtversicherung). Nachdem ich eh nicht Urlaub machen werde, sondern nur genau für 1 Tag zum Workshop nach München reise (übernachten in Oberösterreich bei Freunden) mach ich mir wegen dem Dokumentieren der Einreise auch keine Gedanken mehr. Was soll denn passieren, auf Grund der WS Teilnahme haben wir eh keine Zeit die Wälder und Städte Bayerns unsicher zu machen ;-) Sollte ich im Forum noch der Userin "ostermeier" begegnen, werde ich sie um ihre Einschätzung in Sachen Zoll Einreisevermerk aber auf alle Fälle befragen.

Anbei noch ein Foto von unserer "gefährlichen" Hündin...auch wenn man sagen muss, sie kann auch anders, dann ist nix mehr mit rosa ;)

Nochmals vielen Dank!

@ Dagmar: Liebe Dagmar ja ich bin aus Wien oder besser eine Salzburgerin, die in Wien lebt und du bist, wie ich gesehen habe, eine Berlinerin die im Burgenland lebt, wo denn genau?

@Pandora: Erstaunlich Dobermänner gehören Brandenburg also auch zu den Listenhunden in! In Wien ist es auch so mit dem Berechtigungsausweis (hier Wiener Hundeführschein genannt) wie von dir beschrieben…nur wer so einen hat, „dürfte“ unsere Amy ausführen. Zum Thema Geldmacherei: Mein Lebensgefährte bekam letztes Jahr eine Strafanzeige und musste € 275,- zahlen, weil der bei einen riesigen Hundeauslaufgebiet den Hund bereits 10 Meter vor Beginn dem offiziellen Beginn ab geleint hat und weil er zwar den Hundeführschein, aber keinen Personalausweis, dabei hatte…andere Hunde zahlen beim Verstoß gegen das Leinengebot ohne Gefahrenlage € 21,-.
Liebe Grüße
Andrea

Amy (15.6.2010) - American Staffordshire Terrier Hündin

MBH stellungsschwach

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Re: Aw: Amy Listenhund

11 Jahre 5 Monate her
#127662
gelbfisch schrieb:
@Pandora: Erstaunlich Dobermänner gehören Brandenburg also auch zu den Listenhunden in! In Wien ist es auch so mit dem Berechtigungsausweis (hier Wiener Hundeführschein genannt) wie von dir beschrieben…nur wer so einen hat, „dürfte“ unsere Amy ausführen. .


Ja :(
Das Negativgutachten macht hier, der Hund und der Mensch wird mitgeprüft.
In Berlin (20km) ist der Dobi, seit Jahren von der Liste runter, hier leider nicht und die Besteuerung ist unterschiedlich, wie meine T-Shirts.
Hier 480.-€ , zwei Dörfer weiter 35.-€ :dry:
Meine damalige Bulli Hündin, wäre hier gar nicht erlaubt.
Viel Spaß beim WS. :cheer:
Corinna
Ares VLH Dobermann/kastriert
22.04.2008
ca.36kg

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